Ich habe ein etwas komplizierte Frage zur Abrechnung in Unfallsachen.also..eigentlich haben wir da immer, vorausgesetzt, die betreffende Haftpflichtversicherung: war da mit dabei, nach dem DAV-Abkommen abgerechnet (also nach BRAGO 15/10 aus dem Erlegigungswert und jetzt unterschiedlich, meist 1,8 Gebühren bis 2,8 wohl auch teilweise)
Aber jetzt weiß ich nicht mehr genau wie das ist, wenn man einmal gegenüber einer Versicherung,z. B. Allianz, nach diesem Abkommen abgerechnet hat. Ich bin der Meinung, dann ist man da dran gebunden, und kann dann nicht mehr die "normalen" Gebühren abrechnen.
Donnerstag, 15. April 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen